Antrag auf Baumfällung bei Untererer Naturschutzbehörde:
In der Landeshauptstadt München muss für alle Laub und Nadelbäume (ausser Obstbäume) ab einem Stammumfang von 80 cm in einem Meter Höhe gemessen ein Fällantrag gestellt werden bei der Unteren Naturschutzbehörde.
Das Ausfüllen dieses Antrages übernimmt Verde Gartenbau Meisterbetrieb für Sie bei Erteilung des Auftrages kostenlos, ebenfalls das Vermessen der Bäume.
Beachten des Vogelschutzes:
Bei Besichtigung der Bäume achten wir auf den vorgeschriebenen Vogelschutz, hierbei gilt, dass
in Privat und Hausgärten, sowie Schrebergärten die Fällung und der Schnitt von Bäumen das ganze Jahr auch von Gesetzes Wegen möglich und erlaubt ist.
Ein Schnitt- und Fällverbot gibt es von 1. März bis 30. September n u r für öffentliche Anlagen und Wohnanlagen für den öffentlichen Bereich aber nicht die Privatgärten.
Es gilt jedoch, dass alle notwendigen Maßnahmen unabhängig von diesen Verboten immer dann durchgeführt werden können, wenn es sich um:
Gefahrenstellen handelt, Wegesicherungspflichten zu Erfüllen sind, es sich um dürre Bäume handelt, bzw. bei jeglicher Gefahr die in Verzug ist.
Nach der Baumfällung kann der Wurzelstock lästig sein, wenn er im Rasen steht oder in einer Fläche, die wieder bepflanzt werden soll.
Diesen können wir mit einer Wurzelstockfräse in verschiedenen Größen, je nach Grösse der Einfahrt auswählen und mit der jeweiligen Fräse den Wurzelstock ausfräsen.
Der, oder die gefällten Bäume hinterlassen eine Lücke im bestehenden Garten, die häufig wieder angelegt werden muss.
Mit unserer fachlichen Kompetenz bei der Auswahl von Bäumen, die auch als Ersatzpflanzung von der Stadt München gefordert werden, bieten wir auch an, Teilflächen des Garten neu zu gestalten und zu bepflanzen, seien es Sichtschutzhecken, Staudenbeete oder Bäume.
Wir helfen Ihnen bei der fachlichen Auswahl der richtigen Pflanzen (Bäume) im Fall einer Ersatzpflanzung.